Was ist zu tun?

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben.
Wir möchten Ihnen einige Informationen geben, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen und Fragen beantworten.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich immer Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß im betroffenen Bereich abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Verbindung kommen, z.B. durch Einatmen von Rußpartikeln oder Verschlucken bei Nahrungsaufnahme.

Wenn Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen und eventuell nur leicht verraucht war und keine Rußablagerungen wahrzunehmen sind, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

Wenn Ihre Wohnung vom Feuer betroffen, stark verraucht war oder mit Ruß verschmutzt ist, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:

  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und meiden Sie den Aufenthalt in dem betroffenen Bereich.
  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied ein Unwohlsein verspürt, suchen Sie einen Arzt auf.
  • Informieren Sie sofort Ihren Vermieter oder den Hauseigentümer.
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn diese erkaltet und gut belüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in die Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei.
  • Nehmen Sie zunächst nur wichtige Wertsachen und Dokumente aus der Wohnung mit, da Sie hier die Verschleppung von Ruß vermeiden.
  • Benötigen Sie Kleidung, Kinderspielzeug oder sonstige Dinge aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Gegenstände nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten vor dem Gebrauch gründlich gereinigt werden. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung aller sichtbarer Rußspuren.
  • Falls Sie sich unsicher fühlen, suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten Freunden oder in einem Hotel. Falls sich hier Probleme ergeben, wenden Sie sich an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt grundsätzlich untersagt.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung. Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses oder der Wohnung setzten Sie sich auch mit der Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.
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